Nutzen Sie die Fachkenntnisse und Behalten Sie sich die Entscheidung vor, bis das Optimum beim Darlehensvertrag herausgehandelt ist. ==> Überblick, § 488 BGB, Sicherungsübereignung, Grundschuld, Hypothek, GrundbuchO, Pfandrechte. Kredithandel, Risikobegrenzungsgesetz,
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